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Neutralität und Unabhängigkeit

In Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen schließen sich chronisch kranke und behinderte Menschen sowie deren Angehörige zusammen, um sich gegenseitig zu unterstützen und um gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Daher ist es ganz klar, dass Informationen und Unterstützungsangebote, die in der Selbsthilfe zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich dem Interesse der betroffenen Menschen dienen müssen. Auch bei der Interessenvertretung kann es nur darum gehen, die eigenen Anliegen und Forderungen der Mitglieder zu vertreten und nicht etwa Fremdinteressen anderer. Selbsthilfe ist auf Autonomie und Teilhabe ausgerichtet.

Diese Feststellungen sind so klar und so deutlich, dass es auf den ersten Blick erstaunen mag, warum das Thema „Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe“ eine so große Rolle spielt.

Dies liegt daran, dass die Angebote und Aktivitäten zwar in erster Linie auf dem ehrenamtlichen Engagement – und auch auf den finanziellen Ressourcen der Mitglieder – beruhen. Da dies nicht ausreicht, um den vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, nehmen Selbsthilfegruppen und -organisationen in der Regel auch externe Unterstützung über Spenden, Fördergelder und andere Formen der finanziellen Zuwendungen an.

Unter dem Schlagwort der „Neutralität und Unabhängigkeit“ geht es darum, stets besonders sensibel dafür zu sein, ob mit solchen externen Zuwendungen nicht auch die Interessen dieser externen Akteure verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Zuwendungen von Wirtschaftsunternehmen.

Die Selbsthilfe kann ihre Aufgaben nur dann glaubwürdig vertreten, wenn sie ihre Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber den anderen Akteuren im Gesundheitswesen wahrt.

Aus diesem Grunde haben die BAG SELBSTHILFE und das FORUM im PARITÄTISCHEN schon im Jahre 2005 verbindliche Leitsätze für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen verabschiedet. Seither wurden diese Leitsätze immer weiter konkretisiert und aktualisiert. Zur Absicherung dieser Leitsätze ist zudem ein Monitoring-Verfahren entwickelt worden, welches der beratenden Begleitung der Selbsthilfeorganisationen, der Sanktionierung von Verstößen und der Weiterentwicklung der Leitsätze dient. Zur Arbeit der Monitoring-Ausschüsse werden jeweils Jahresberichte erstellt und veröffentlicht. Ferner werden Materialien wie bspw. eine Selbstauskunft der Verbände erarbeitet.

Die Leitsätze (zu denen auch die Selbstauskunft - die sogenannte Matrix - gehört) zur Zusammenarbeit der Selbsthilfe mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen können den Aktiven in der Selbsthilfe bereits eine gute Orientierung dafür bieten, welche Vorgehensweise im Hinblick auf die Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe unbedenklich ist und welche Vorgehensweisen als problematisch anzusehen ist.

Dennoch ist die Selbsthilfearbeit vielgestaltig, so dass es immer wieder zu Zweifelsfällen und Unklarheiten kommen kann. Auf der anderen Seite ist es zwar ein wichtiger Schritt, dass ein Verband sich zu den Leitsätzen bekennt, es ist damit leitsatzwidriges Verhalten nicht von vornherein ausgeschlossen.

Aus diesem Grunde haben die BAG SELBSTHILFE und das FORUM im Paritätischen ein so genanntes Monitoring-Verfahren etabliert, um den Verbänden behinderter und chronisch kranker Menschen zur Klärung von Zweifelsfällen und Detailfragen zur Seite zu stehen:

BAG SELBSTHILFE und das FORUM im Paritätischen haben hierzu sog. Monitoring-Ausschüsse eingerichtet, an die Selbsthilfeorganisationen sog. Prüfbitten richten können.