Aufgaben und Funktionen der BAG SELBSTHILFE
Innerverbandliche Willensbildung
Neben einem sehr regen schriftlichen Austausch zwischen der BAG SELBSTHILFE und ihren Mitgliedsverbänden finden sogenannte „Konferenzen der Selbsthilfe“, „BARCAMPS Selbsthilfe“ sowie sog. „Zukunftswerkstätten Selbsthilfe“ statt, in denen
- gemeinsame politische Grundsatzpositionen abgestimmt,
- aktuelle Fragen diskutiert
- neue Herausforderungen für die Selbsthilfebewegung in Deutschland erörtert werden und
- die den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände als Forum des persönlichen Austauschs dienen.
Die finanzielle Situation der BAG SELBSTHILFE wird in der Finanzkommission erörtert, die den Bundesvorstand berät.
Ferner wurde zum Zwecke der Abstimmung und des Austauschs mit den Landesarbeitsgemeinschaften/Landesvereinigungen der sog. Ständige Ausschuss der Landesarbeitsgemeinschaften eingerichtet.
Beratung und Unterstützung
Zur Unterstützung der Mitgliedsverbände hält die BAG SELBSTHILFE vielfältige Angebote vor. Diese reichen von der vereinsrechtlichen Beratung über Schulungsmaßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit bis hin zur Unterstützung bei der Einreichung von Förderanträgen bei fördernden Institutionen (Projektförderung).
Gemeinsam mit dem FORUM im DPWV hat die BAG SELBSTHILFE Monitoring-Ausschüsse eingerichtet, die die Mitgliedsverbände bei der Umsetzung der Leitsätze der Selbsthilfe zum Umgang mit Wirtschaftsunternehmen unterstützt.
Projekte
Die BAG SELBSTHILFE führt fortlaufend die verschiedensten Projekte zur Weiterentwicklung der Selbsthilfearbeit und zur Qualifizierung der Aktionen in der Selbsthilfe durch.
Im Internet findet sich hierzu ein Überblick unter Die Projekte der BAG SELBSTHILFE
Unterstützung der Mitgliedsverbände
Die BAG SELBSTHILFE bietet ihren Mitgliedsverbänden die unterschiedlichsten Unterstützungsangebote an. Hierzu zählen
- die vereinsrechtliche Beratung
- die Beratung zu Fragen des Datenschutzes
- die Beratung zur Nutzung von Social Media
- die Beratung zu Möglichkeiten der Selbsthilfe- und Projektförderung
- die Beratung zur Gewährleistung von Neutralität und Unabhängigkeit im Umgang mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen
- die Beratung zu Fragen der Organisationsentwicklung
- Fachseminare zu verschiedensten Themenstellungen
Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen – den Patientinnen und Patienten eine Stimme geben
Um den mehr als 70 Millionen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen bei Entscheidungsprozessen des Gesundheitswesens eine Stimme zu geben, wurde am 1. Januar 2004 die Patientenvertretung auf Basis des § 140f Absatz 2 SGB V ins Leben gerufen. Mit dieser Vorschrift haben die sog. maßgeblichen Patientenorganisationen Antrags- und Mitberatungsrechte in den wichtigsten Entscheidungsgremien des Gesundheitswesens erhalten. Hierzu zählt insbesondere der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
Der G-BA bestimmt als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Versicherten. Er legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden und beschließt Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Rund 250 sachkundige Personen aus anerkannten, bundesdeutschen Patientenorganisationen nehmen als Patientenvertreterinnen und –vertreter das Mitberatungs- und Antragsrecht der Organisationen in den Beratungen des G-BA wahr. Sie vertreten die Interessen von Patientinnen und Patienten sowie von chronisch kranken und behinderten Menschen auf Bundesebene.
Als engagierte Mitglieder in unterschiedlichsten Patienten- und Selbsthilfeorganisationen bringen die Patientenvertreterinnen und –vertreter umfassendes Wissen für die Arbeit in der Patientenvertretung mit. Ob durch das Erleben eigener Krankheit, Erfahrungen mit den Problemen von Betroffenen und ihrer Versorgung, ob durch Systemkenntnis oder Sachkenntnis – dieses Wissen gilt es zu bündeln, in strategische Überlegungen einzubetten und in die Gremien des G-BA einzubringen.
Tragfähige Entscheidungen zu fällen, ist im G-BA nicht immer leicht. Oft gibt es Differenzen zwischen Patientenbedürfnissen und den Ergebnissen wissenschaftlicher Studien oder zwischen Versorgungsrealität und Gesetzeslage. Daher geht es nicht immer um die Suche nach Wahrheiten oder die besten Lösungen, sondern auch um den Ausgleich von finanziellen, professionellen und politischen Interessen. Manche Kompromisse erscheinen fair, andere faul. Die Patientenvertretung sucht hier ihren Weg zwischen Interessenvertretung der Betroffenen und Mitverantwortung für das Gesamtsystem.
Die verschiedenen Unterausschüsse des G-BA beschäftigen sich mit den unterschiedlichsten Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen. Angefangen bei der Bewertung von Arzneimitteln und den so genannten neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, befasst sich der G-BA auch mit Heil- und Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege oder der Soziotherapie. Zudem stehen die ärztliche Bedarfsplanung, die Ausgestaltung der „Chronikerprogramme“, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, der Bereich der Qualitätssicherung, der Psychotherapie bis hin zur vertragsärztlichen Versorgung im Fokus.
Die BAG SELBSTHILFE koordiniert für alle maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V die Entsendung von Patientenorganisationen und –vertretern in alle Gremien des G-BA, aber auch in viele weitere Entscheidungsprozesse beispielswese im Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) oder im Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG).
Der Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE ist zugleich Sprecher der Patientenvertretung und Ansprechpartner für die Umsetzung der Patientenbeteiligung in den Verbänden.
Einzelheiten zur Patientenbeteiligung finden sich im Internet unter https://patientenvertretung.g-ba.de/ .
Mitwirkung im Deutschen Behindertenrat
Zusammen mit anderen Verbänden behinderter Menschen hat die BAG SELBSTHILFE den Deutschen Behindertenrat (DBR) gegründet. Der DBR ist ein Aktionsbündnis, das heute mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland repräsentiert.
Das Aktionsbündnis ist eine Plattform für gemeinsames Handeln in behindertenpolitischen Fragestellungen, um so die Interessen behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen verbandsübergreifend offensiv zu vertreten. Dazu gehört insbesondere auch, auf die Sicherstellung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Lebensgestaltung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Arbeit der für sie notwendigen Dienste und der Selbsthilfestrukturen hinzuwirken.
Der Deutsche Behindertenrat vertritt die Interessen behinderter Menschen auf internationaler Ebene und ist Mitglied im Europäischen Behindertenforum.
Das Sekretariat des DBR wird von den Mitgliedern des Aktionsbündnisses im Wechsel übernommen. Daher führt die BAG SELBSTHILFE alle vier Jahre dieses Sekretariat und koordiniert so die Arbeit des DBR.
Nähere Informationen zur Arbeit des DBR finden sich unter https://www.deutscher-behindertenrat.de/.
Bürgerschaftliches Engagement in der Selbsthilfe – Arbeit ausschließlich im Interesse der Betroffenen
Die Selbsthilfe ist eine der großen Säulen des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland. Die Selbsthilfe ist die auf Solidarität beruhende, freiwillige gegenseitige Unterstützung Gleichbetroffener im Umgang mit Erkrankungen und Behinderungen. Selbsthilfe ist der selbstbestimmte Zusammenschluss von erkrankten und behinderten Menschen zur gemeinsamen Interessenvertretung.
Sie ist in der Gesellschaft ein unverzichtbarer Partner, um kreative und gemeinschaftliche Lösungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu finden und um Eigeninitiative und soziale Verantwortung miteinander zu verbinden.
Die Selbsthilfe ist aber andererseits auch angewiesen auf öffentliche Anerkennung, auf rechtliche, strukturelle und finanzielle Förderung sowie auf hinreichende Rahmenbedingungen für ihre Entfaltung.
Alle Akteure im Bereich des Staates sowie der Selbstverwaltung sind daher gefordert, die Selbsthilfe zu unterstützen
So darf es keinen weiteren Rückzug der öffentlichen Hand, insbesondere der Kommunen und der Bundesländer aus der Förderung der Selbsthilfe geben. Die BAG SELBSTHILFE ist Mitglied im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und engagiert sich auch insofern intensiv dafür, dass die Engagementförderung in Deutschland weiterentwickelt wird.
Die Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen, die Rentenversicherung und andere Kostenträger ist eine unverzichtbare Grundlage unserer Arbeit.
Insgesamt muss es ein Leitprinzip der Selbsthilfeförderung sein, nicht nur die Selbstbestimmung der Betroffenen, sondern auch die Selbstbestimmung der Selbsthilfegruppen und –organisationen zu wahren.
Jedwede Einflussnahmeversuche von Förderern auf die inhaltliche Ausgestaltung von Projekten der Selbsthilfe oder auf die tägliche Selbsthilfearbeit sind daher aus Sicht der BAG SELBSTHILFE abzulehnen.
Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen sind nur den Interessen ihrer Mitglieder und nicht den Interessen Dritter verpflichtet.
Aus diesem Grund war es schon 2003 ein Anliegen der BAG SELBSTHILFE und ihrer Mitgliedsverbände, mit den Leitsätzen für den Umgang mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen einen klaren Maßstab zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit zu schaffen.
Um das Gütesiegel der Mitgliedschaft der BAG SELBSTHILFE weiter zu stärken, haben wir zwischenzeitlich ein Beratungs-, Informationsverfahren eingeführt, um die Umsetzung de Leitsätze in der Praxis zu unterstützen. Dieses Monitoring-Verfahren ist eine wichtige Grundlage zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe.