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Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e. V.
Landesarbeitsgemeinschaft / Landesvereinigung (indikationsübergreifend)

Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE Bayern e.V. (LAGS)

Die LAG SELBSTHILFE Bayern e.V. (LAGS) ist die Dachorganisation von über 100 bayernweit tätigen Verbänden der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen.
 

Aufgaben und Ziele

Die LAGS vertritt die Sichtweisen der betroffenen Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen und bündelt die unterschiedlichen und speziellen Interessen ihrer Mitgliedsorganisationen. Sie bietet auch kleinen Selbsthilfeverbänden die Chance, ihre sozialpolitischen Forderungen gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit durchzusetzen. Eines der wichtigsten Ziele ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die LAGS berät, unterstützt und informiert bestehende Selbsthilfeorganisationen und fördert die Bildung neuer Verbände.

Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Diversität und Inklusion bilden die Grundsätze ihrer Arbeit.

Die hauptamtlich geführte Geschäftsstelle der LAGS steht für Fragen der Selbsthilfe zur Verfügung und bietet fachliche Unterstützung, Beratung sowie organisatorische Hilfen an.
 

Arbeitsschwerpunkte der LAGS

Die LAGS ist Trägerin folgender Projekte und Dienste:

  • Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung in Bayern (Netzwerk-Frauen Bayern)
  • Fachdienst Integration taubblinder Menschen
  • Netzwerk Hörbehinderung Bayern

Die Bedeutung der LAGS in Bayern spiegelt sich in der Mitarbeit in zahlreichen Gremien als Vertreterin der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung wider:

  • Landesrechtliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG): Die LAGS wurde als die maßgebliche Organisation der Interessensvertretung im Bereich der landesrechtlichen Umsetzung des BTHG gesetzlich definiert.
  • Patientennetzwerk Bayern (PNB)
  • Landesbehindertenrat
  • Rundfunkrat des Bayrischen Rundfunks
  • Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
  • Landesschulbeirat
  • Landesgesundheitsrat
  • Landespflegeausschuss (StMGP)
  • Forum Soziales Bayern (StMAS)
  • Soziales Netz Bayern
  • Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes (MD) Bayern
  • Expertenanhörungen im Bayerischen Landtag etc.

Die LAGS greift in Fachtagungen und Arbeitskreisen vielfältige Themen auf und bringt Stellungnahmen in die politische Diskussion ein.

 

Einbindung der LAGS in die Vergabe der Fördermittel nach SGB V § 20h

In der LAGS ist die Geschäftsstelle des „Runden Tisches Selbsthilfeorganisationen“ zur Förderung von Landesselbsthilfeverbänden durch die Krankenkassen in Bayern angesiedelt. Die Geschäftsstelle unterstützt und berät Selbsthilfeorganisationen hinsichtlich der Antragstellung nach § 20h SGB V, nimmt die Anträge an und bearbeitet sie, organisiert die Sitzungen des Runden Tisches, ist beratend an den Förderentscheidungen durch die Krankenkassen beteiligt, bereitet diese vor und nach und stimmt sich z.B. mit Selbsthilfevertretungen ab.

Bei der Vergabe der regionalen Selbsthilfegruppenförderung sind Vertretungen der LAGS Bayern e.V. ebenfalls beratend beteiligt.
 

Einbindung der LAGS in die Vergabe staatlicher Fördermittel

Die LAGS ist in die Antrags- und Bewilligungsverfahren staatlicher Fördermaßnahmen eingebunden und wichtige Ansprechpartnerin für die:

  • Förderung von Selbsthilfegruppen behinderter und chronisch kranker Menschen
  • Förderung von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen
  • Förderung der Fortbildung von Personal in der Rehabilitation und Maßnahmen für Familien mit behinderten Menschen
  • Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung

Kontaktadresse:

Orleansplatz 3
81667 München

Telefon: 089 / 45 99 24 - 0
Fax: 089 / 45 99 24 - 13
E-Mail: post@lags-bayern.de
Internet: http://www.lags-bayern.de

Spendenkonto:

Verein zur Förderung der LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.

Eine stabile und verlässliche Finanzierung unserer Arbeit ist eine wesentliche Grundlage, dass die LAGS ihre Aufgabe als Interessensvertretung von chronisch kranken und behinderten Menschen und ihren Angehörigen wahrnehmen kann. Dafür sind wir auf Mitglieder im Förderverein der LAGS oder Spenden für den Förderverein dringend angewiesen.

Die LAGS finanziert ihre Arbeit überwiegend aus Zuschüssen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Voraussetzung ist, dass auch Eigenmittel eingesetzt werden. Bei der Erbringung dieser Eigenmittelanteile können Sie uns als Mitglieder im Förderverein der LAGS oder durch Spenden helfen.

Spenden Sie oder werden Sie Mitglied im Verein zur Förderung der LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN: DE62 3702 0500 0008 8912 00

BIC: BFSWDE33MUE