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Logo Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e. V.
Landesarbeitsgemeinschaft / Landesvereinigung (indikationsübergreifend)

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e.V. (LAGS)

Die LAG SELBSTHILFE Bayern e.V. (LAGS) ist die Dachorganisation von über 100 bayernweit tätigen Verbänden der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen. Ihre Basis bilden die von Betroffenen oder ihren Angehörigen gegründeten fachspezifischen Selbsthilfeverbände.

Aufgaben und Ziele

Aufgrund der Kompetenz ihrer betroffenen Mitglieder richtet sich die LAGS an den tatsächlichen Bedürfnissen von behinderten und chronisch kranken Menschen aus. Sie vertritt deren Interessen in der Gesundheits- und Sozialpolitik sowie der Politik für Menschen mit Behinderung und ist Ansprechpartnerin gegenüber Staat, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Die LAGS bündelt die unterschiedlichen und speziellen Interessen ihrer Mitglieder und bietet auch kleinen Selbsthilfeverbänden die Chance, ihre sozialpolitischen Forderungen durchzusetzen. Eines der wichtigsten Ziele ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die LAGS berät, unterstützt und informiert bestehende Selbsthilfeorganisationen und fördert die Bildung neuer Verbände.

Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Diversität und Inklusion bilden die Grundsätze ihrer Arbeit.

Das Zentrum der Bayerischen Behindertenverbände

In ihren zentralen Räumen direkt am Münchner Ostbahnhof unterhält die LAGS das Zentrum der Bayerischen Behindertenverbände. Es steht den Mitgliedsverbänden für Veranstaltungen und Sitzungen offen und ermöglicht einen intensiven Informations- und Erfahrungsaustausch. Die LAGS hält dort Fachtagungen, Arbeitskreise, Seminare und Gesprächsrunden ab. Die hauptamtlich geführte Geschäftsstelle der LAGS steht für Fragen der Selbsthilfe zur Verfügung und bietet fachliche Unterstützung, Beratung sowie organisatorische Hilfen an.

Arbeitsschwerpunkte der LAGS

Die LAGS ist Trägerin folgender Projekte und Dienste:

  • Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung in Bayern
  • Fachdienst Integration taubblinder Menschen
  • Netzwerk Hörbehinderung Bayern

Die Bedeutung der LAGS im Land Bayern spiegelt sich in der Mitarbeit in zahlreichen Gremien als Vertreterin der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung wider:

  • Landesrechtliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG): Die LAGS wurde als die maßgebliche Organisation der Interessensvertretung im Bereich der landesrechtlichen Umsetzung des BTHG gesetzlich definiert und arbeitet diesbezüglich in folgenden Gremien mit: AG Verhandlungen zu den Rahmenverträgen in der Eingliederungshilfe, Schiedsstelle nach § 133 SGB IX und Arbeitsgruppe zur Bestimmung und Weiterentwicklung des Instruments zur Bedarfsermittlung (AG § 99), AG zur Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe
  • Patientennetzwerk Bayern (PNB): Die LAGS setzt sich für eine patientenorientierte und bedarfsgerechte Versorgung in Gesundheit und Pflege ein. Nach § 140 f SGB V ist sie an entsprechenden Gremien mit Vertretungen aus ihren Mitgliedsverbänden beteiligt. Für Bayern hat sie bereits 2004 das PNB mit anderen maßgeblichen Organisationen gegründet. Das PNB benennt die Vertretungen von Patient*innen in den Zulassungs- und Berufungsausschüssen, Landesausschüssen und weiteren Gremien der Gesundheitspolitik.
  • Landesbehindertenrat
  • Rundfunkrat des Bayrischen Rundfunks
  • Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
  • Landesschulbeirat
  • Landesgesundheitsrat
  • Landespflegeausschuss (StMGP)
  • Forum Soziales Bayern (StMAS)
  • Soziales Netz Bayern
  • Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes (MD) Bayern
  • Expertenanhörungen im Bayerischen Landtag etc.

Die LAGS greift in Fachtagungen und Arbeitskreisen vielfältige Themen auf und bringt Stellungnahmen in die politische Diskussion ein.

Jedes Jahr organisiert die LAGS Aktionen zum Europaweiten Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai. 

Einbindung der LAGS in die Vergaben der Fördermittel nach SGB V §20h

Die LAGS hat die Geschäftsführung des 2021 neu geschaffenen „Runden Tisches Selbsthilfeorganisationen“ zur Förderung von Landesselbsthilfeverbänden durch die Krankenkassen inne. Sie unterstützt und berät Selbsthilfeorganisationen hinsichtlich der Antragstellung nach §20h SGB V, nimmt die Anträge an und bearbeitet sie, organisiert die Sitzungen des Runden Tisches, ist beratend an den Förderentscheidungen durch die Krankenkassen beteiligt, bereitet diese vor und nach und stimmt sich z.B. mit weiteren Selbsthilfevertretungen ab.

Bei der Vergabe der regionalen Selbsthilfegruppenförderung sind Vertretungen der LAGS Bayern e.V. ebenfalls beratend beteiligt.

Einbindung der LAGS in die Vergabe staatlicher Fördermittel

Durch die Einbindung in die Antrags- und Bewilligungsverfahren staatlicher Fördermaßnahmen sowie die Vermittlung von Stiftungsgeldern ist die LAGS bei folgenden Maßnahmen wichtige Ansprechpartnerin:

  • Förderung von Selbsthilfegruppen behinderter und chronisch kranker Menschen
  • Förderung von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen
  • Förderung der Fortbildung von Personal in der Rehabilitation und Maßnahmen für Familien mit behinderten Menschen
  • Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung

Kontaktadresse:

Orleansplatz 3
81667 München

Telefon: 089 / 45 99 24 - 0
Fax: 089 / 45 99 24 - 13
E-Mail: post@lag-selbsthilfe-bayern.de
Internet: http://www.lag-selbsthilfe-bayern.de

Spendenkonto:

Verein zur Förderung der LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.

Eine stabile und verlässliche Finanzierung unserer Arbeit ist eine wesentliche Grundlage, dass die LAGS ihre Aufgabe als Interessensvertretung von chronisch kranken und behinderten Menschen und ihren Angehörigen wahrnehmen kann. Dafür sind wir auf Mitglieder im Förderverein der LAGS oder Spenden für den Förderverein dringend angewiesen.

Die LAGS finanziert ihre Arbeit überwiegend aus Zuschüssen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Voraussetzung ist, dass auch Eigenmittel eingesetzt werden. Bei der Erbringung dieser Eigenmittelanteile können Sie uns als Mitglieder im Förderverein der LAGS oder durch Spenden helfen.

Spenden Sie oder werden Sie Mitglied im Verein zur Förderung der LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN: DE62 3702 0500 0008 8912 00

BIC: BFSWDE33MUE