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Logo Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten e. V.
Bundesorganisation

Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten e. V.

In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 16 Mio. Menschen, die wegen ihres mehr oder weniger stark beeinträchtigten Hörvermögens in ihrer Kommunikation mit ihren Mitmenschen behindert sind. Davon sind ca. 80.000 Men­schen gehörlos und weitere ca. 80.000 bis 100.000 sind so hochgradig schwerhörig oder ertaubt, dass ihnen eine Verständigung allein über das Gehör auch mit Hilfe von Hörgeräten kaum möglich ist.

Gehörlos

Gehörlose Menschen können Töne (z.B. Musik), Geräusche und Sprache kaum oder gar nicht hören. Hörgeräte vermögen diesen totalen Hörverlust nicht auszugleichen. Bei der Begegnung mit hörenden Mitmenschen ist der Gehörlose deshalb auf das Absehen der Sprache vom Mund, das Beobachten von Körpersprache und das Kombinieren angewiesen. Tritt der Hörverlust bereits in der frühesten Kindheit ein, so ist keine natürliche Sprachentwicklung möglich. Sprache muss mühevoll aufgebaut werden. Auf künstlichem Weg muss der Gehörlose Wörter, Sätze und das Sprechen lernen. Sein Sprechen ist oft schwer verständlich, weil er seine Sprechweise wegen des fehlenden Gehörs nicht kontrollieren kann. Die Kommunikation ist deshalb schwierig und behindert den Zugang zum gesellschaftlichen Leben. Für Gehörlose besteht daher die Gefahr der Vereinsamung.

Schwerhörig

Schwerhörige Menschen können Töne (z.B. Musik), Geräusche und Sprache nur eingeschränkt wahrnehmen. Hörgeräte sind zwar bedeutsame Hilfen, vermögen den Hörverlust jedoch nicht gänzlich auszugleichen. Schwerhörige sind darauf angewiesen, in Verbindung mit der Ausnützung des Restgehörs Sprache vom Mund des Gesprächspartners abzusehen. Die natürliche Sprachentwicklung ist in vielen Fällen beeinträchtigt und bei der Kommunikation mit Hörenden ist der schwerhörige Mensch oft verunsichert, weil eine vollständige Sprachaufnahme nicht gelingt. Wegen der beeinträchtigten sprachlichen Kommunikation vermeiden Schwerhörige nicht selten gesellschaftliche Begegnungen.

Aufgaben und Ziele

Die im Jahr 1962 gegründete Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e. V., heute Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e. V. (DG), ist der Dachverband für 25 bundes­weite Vereine, die sich um das Wohl der gehörlosen, schwerhörigen, ertaubten und taubblinden Menschen bemühen. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Vertretung gemeinsamer Interessen und Anliegen der Mitgliedsverbände,
  • Informations- und Erfahrungsaustausch sowie Koordinierung der Arbeit der Mitgliedsverbände, soweit sie über den Rahmen eines Einzelverbandes hinausgeht,
  • Einflussnahme auf die den Kreis der Gehörlosen, Schwerhörigen, Ertaubten und Taubblinden betreffende Gesetzgebung im Einvernehmen mit ihren Mitgliedsverbänden,
  • Aufklärung der Öffentlichkeit über die besonderen Lebensbedingungen von gehörlosen, schwerhörigen, ertaubten und taubblinden Menschen,
  • Einrichtung von Bildungs-, Fortbildungs-, Habilitations- und Rehabilita­tionseinrichtungen,
  • Herausgabe geeigneter Schriften.

Arbeitsschwerpunkte

Neben den satzungsgemäßen Aufgaben:

  • Umsetzung der Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache,
  • Mitträgerschaft des Bildtelefondolmetschdienstes Telesign Deutschland,
  • Betrieb des bundesweiten Telefonvermittlungsdienstes für Menschen mit Hörbehinderung (Tess),
  • Erweiterung und Verbesserung des Untertitelangebotes im Fernsehen,
  • Entwicklung und Angebot von Fachseminaren für Menschen mit Hörbehinderung und Multiplikatoren,
  • Bearbeitung und Umsetzung relevanter Themen für Menschen mit Hörbehinderung nach Inkrafttreten der UN-Konvention.

Kontaktadresse:

Johannes-Wilhelm-Geiger-Weg 8
24768 Rendsburg

Telefon: 04331 589750
Fax: 04331 589745
E-Mail: info@deutsche-gesellschaft.de
Internet: http://www.deutsche-gesellschaft.de

Spendenkonto:

Vereinsbank

BLZ: 200 300 00
Konto: 70 19 13 04