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Logo Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
Bundesorganisation

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Foto eines lachenden behinderten Kindes mit seinem Vater
Das Lebenshilfe-Facebook-Titelfoto zeigt Kirk und seinen Vater Karsten beim Toben auf einem Spielplatz. Beim Fotoshooting sagte Kirks Mutter Kathrin: „Alle sollen sehen, dass das Leben mit einem geistig behinderten Kind nicht ruiniert ist – es ist nur anders.“

Wer ist die Lebenshilfe?

Die Lebenshilfe ist ein gemeinnütziger Verein für Menschen mit geistiger Behinderung, ihre Familien, Freunde und für Fachleute. Er wurde 1958 gegründet. In Deutschland leben heute etwa 500.000 Menschen mit geistiger Behinderung. Ihnen allen und ihren Angehörigen kommt die Arbeit der Lebenshilfe zugute.

Mit bundesweit rund 120.000 Mitgliedern ist die Lebenshilfe die größte Interessenvertretung für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien in Deutschland. In jedem Bundesland gibt es einen Landesverband der Lebenshilfe. Die Bundesgeschäftsstellen befinden sich in Marburg und Berlin.

Die fast 500 Orts- und Kreisvereinigungen sind Träger oder Mitträger von über 4.500 Diensten und Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. In Frühförderstellen, meist integrativen Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und ambulant betreuten Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden zirka 170.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert, betreut und begleitet.

Mehr als 100.000 hauptamtliche und etwa 40.000 ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit geistiger Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen. Menschen mit Behinderung selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 16 Landesverbände der Lebenshilfe und die Bundesvereinigung Lebenshilfe sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.

Was bedeutet geistige Behinderung?

Eine geistige Behinderung ist keine Krankheit. Sie beruht auf einer Beeinträchtigung der intellektuellen Fähigkeiten eines Menschen, die bis zum 18. Lebensjahr auftritt. Nicht davon betroffen sind andere Wesenszüge, wie die Fähigkeit, etwas leisten zu können, kreativ zu sein, Freude zu empfinden und Freunde zu gewinnen.

Angebote der Bundesvereinigung Lebenshilfe

  • Die Webseite www.lebenshilfe.de, mit aktuellen Informationen, Ratgebern zu Themen wie dem Betreuungsrecht oder dem Bundesteilhabegesetz u. v. m.
  • News über die Sozialen Medien: Facebook, Twitter, LinkedIn und YouTube
  • Der Lebenshilfe-Verlag mit Publikationen zu allen Lebensbereichen von Menschen mit geistiger Behinderung
  • Fortbildungen durch das Lebenshilfe-Institut inForm für Menschen mit Behinderung, Eltern und Angehörige sowie Mitarbeiter*innen, Führungs- und Fachkräfte
  • Der Rechtsdienst der Lebenshilfe berichtet über aktuelle behindertenpolitische Entwicklungen, Reformen in der Sozialgesetzgebung und über Rechtsprechungen, die behinderte Menschen und ihre Angehörigen betreffen
  • Die Fachzeitschrift Teilhabe informiert mit Beiträgen aus Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Medizin und Recht über Wissenschaft, Forschung und Praxis
  • Die Lebenshilfe-Zeitung für Eltern, Angehörige, Interessierte und Fachleute
  • Angebote in Leichter Sprache: als Magazinbeilage in der Lebenshilfe-Zeitung, als Ratgeber zu verschiedenen Themen auf der Webseite und als Newsletter
  • Newsletter in Leichter und in Schwerer Sprache mit regelmäßigen Neuigkeiten, Tipps und Empfehlungen
  • Das Versandgeschäft mit Geschenkideen aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen bildet für die Lebenshilfe den Hintergrund und die Leitschnur zur Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft, in der die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien eine Selbstverständlichkeit ist.

Kontaktadresse:

Raiffeisenstraße 18
35043 Marburg

Telefon: 06421 4910
Fax: 06421 491167
E-Mail: bundesvereinigung@lebenshilfe.de
Internet: https://www.lebenshilfe.de

Adresse der Bundesgeschäftsstelle in Berlin:
Hermann-Blankenstein-Straße 30
10249 Berlin

Spendenkonto:

Volksbank Mittelhessen

IBAN: DE26 5139 0000 0000 5010 00
BIC: VB MH DE 5F

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ist Trägerin des Transparenzpreises.