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Logo Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.
Bundesorganisation

Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.

Fotografie einer Menschenmenge die ihre Hände Richtung Himmel strecken und lachen

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. vertritt die sozial- und bildungspolitischen, kulturellen, beruflichen und gesundheitspolitischen Interessen der Gehörlosen und anderer Menschen mit Hörbehinderung in Deutschland mit dem Ziel ihrer Gleichstellung und Selbstbestimmung. Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. wurde 1950 gegründet und ist die rechtmäßige Nachfolgeorganisation des Reichsverbands der Gehörlosen Deutschlands (ReGeDe), der sich seit seiner Gründung 1927 für die Belange gehörloser Menschen stark machte.

Für den Deutschen Gehörlosen-Bund e. V. ist das Recht auf Verwendung der Deutschen Gebärdensprache die zentrale Forderung, um eine gleichberechtigte Teilhabe tauber und anderer hörbehinderter Menschen erreichen zu können.

Die Deutsche Gebärdensprache ist eine eigenständige und vollwertige Sprache, die für viele Menschen mit einer Hörbehinderung als einzige Kommunikationsform uneingeschränkt zugänglich ist und somit vollständige Barrierefreiheit sicherstellen kann.

„Die Gebärdensprache ist nicht etwa nur eine hilfsweise Kommunikation, sondern sie ist ein kultureller Wert an sich – ein Wert der Gehörlosenkultur, die wiederum Teil unseres gemeinschaftlichen Zusammenlebens ist. Man kann sich heute kaum mehr vorstellen – ich habe es zumindest bis vor kurzem nicht gewusst; das sage ich ganz klar –, dass Gebärdensprache einmal bei Strafe verboten war. Es war ein harter Kampf, bis sie endlich als unverzichtbares Element einer barrierefreien und inklusiven Gesellschaft anerkannt wurde.“ (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Rede beim Jahresempfang des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Herrn Hubert Hüppe, MdB, am 13. Mai 2013 in Berlin)

Mit dem Recht auf Verwendung der Gebärdensprache ist eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche Partizipation, eine selbstbestimmte Lebensführung sowie die politische Teilhabe gegeben. Damit sollen der uneingeschränkte und barrierefreie Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesellschaft und Information sowie die aktive, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben auch für gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderung sichergestellt werden.

Auch nach der offiziellen Anerkennung der Gebärdensprache im Behindertengleichstellungsgesetz (2002) ist es notwendig, sich für die Rechte Gehörloser einzusetzen. Das belegt in eindrucksvoller Weise eine Demonstration, die der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. anlässlich des 25jährigen Bestehens der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Anerkennung der nationalen Gebärdensprachen initiierte: Unter dem Motto „Gebärdensprache ist ein Menschenrecht – Gebärdensprache macht stark“ gingen am 14. Juni 2013 in Berlin 12.000 Menschen auf die Straße, um für die vollständige Anerkennung der Gebärdensprache in allen Lebensbereichen zu demonstrieren. Dazu gehören beispielsweise auch eine bilinguale Frühförderung und der Einsatz von Gebärdensprache im Unterricht, was bis heute keine Selbstverständlichkeit ist.

Die Forderungen dieser 12.000 umzusetzen – dafür steht der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. Denn es ist nicht genug, Gebärdensprache als kulturelles Gut wertzuschätzen und sie als unverzichtbares Element einer barrierefreien und inklusiven Gesellschaft nur auf dem Papier anzuerkennen. Es gilt, auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die Menschenrechte Gehörloser in allen Lebensbereichen aktiv zu fördern und Gebärdensprache verstärkt in die gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu rücken.

Kontaktadresse:

Prenzlauer Allee 180
10405 Berlin

Telefon: 030 499022 66
E-Mail: info@gehoerlosen-bund.de
Internet: http://www.gehoerlosen-bund.de
Telefonvermittlungsdienst mit Dolmetscher*- innen für Gebärdensprache und Deutsch: 01805 837700

 

Spendenkonto:

Bank für Sozialwirtschaft

BIC: BFSWDE33BER
IBAN: DE87 1002 0500 0007 4704 04