Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter e. V. (BIG e.V.)
Geburtsschaden – Schicksal oder Behandlungsfehler
Diese Frage kann kein Laie beantworten, jede Entbindung verläuft anders und erfordert in jedem Fall eine sehr differenzierte Indikation. Es geht nicht um Grenzfälle der geburtshilflichen Versorgung. Gemeint sind die Geburtschäden, die durch fehlerhafte Geburtsleitung schwerste Behinderungen hervorrufen.
Viele Eltern nehmen dieses Schicksal als unvermeidbar hin und müssen die gemeinsame Zukunft völlig neu gestalten. Eine solche Situation fordert die Eltern bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Jede erdenkliche Hilfe von kompetenter Seite sollte den Eltern zuteil werden, gerade jetzt dürfen diese Eltern nicht allein gelassen werden. Aus dieser Motivation heraus ergab sich 1988 die Gründung der Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter e.V. durch betroffene Eltern, um gemeinsam ihre Rechte vertreten zu können.
Ebenfalls bietet BIG kompetente Hilfen in Form von Informationen, Beratungen und Vorsorge. Hierzu gehören auch die Durchführung von Veranstaltungen wie Seminare, Familien-Wochenendfreizeiten und natürlich Bundestagungen.
Als Selbsthilfegruppe betroffener Eltern stellt BIG bundesweit Kontakte zwischen Betroffenen her. Das gemeinsame Schicksal ermöglicht gegenseitige Hilfe, schafft persönliche Verbindungen, gibt Mut und Kraft sowie das Bewusstsein, mit den Problemen nicht allein zu stehen.
Literaturangebot
- Vereinsbroschüre „geboren“ 2x/Jahr
- Was tun bei geburtshilflichen Schadensfällen? (Recht)
Kontaktadresse:
Enzer Str. 50
31655
Stadthagen
Telefon: | 05721 890253691 |
E-Mail: | big-ev@me.post.de |
Internet: | http://www.geburtshilfe-und-medizinschaden.de |
Spendenkonto:
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