Informationen zur App:

Legen Sie sich unsere Seite am besten als App auf Ihrem Homescreen ab, dann sind wir mit einem Klick erreichbar. Wie das geht?

Unter iOS:

  • Rufen Sie im Safari unsere Seite auf.
  • Tippen Sie anschließend auf das Teilen-Icon.
  • Wählen Sie „Zum Homebildschirm“.
  • Tippen Sie abschließend auf „Hinzufügen“.

Unter Android:

  • Öffnen Sie eine gewünschte Seite im Chrome-Browser.
  • Tippen Sie auf die drei kleinen Punkte, um das Menü zu öffnen.
  • Wählen Sie „Zum Startbildschirm hinzufügen“ aus.
  • Beim erstmaligen Öffnen auf dem Home Bildschirm erhalten Sie eine erneute Cookie Abfrage.

Jahresrückblick 2023

Vorwort

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die Selbsthilfebewegung chronisch kranker und behinderter Menschen und ihrer Angehörigen gehört zu den tragenden Säulen des bürgerschaftlichen Engagements in unserer Gesellschaft.

Der Austausch mit Gleichbetroffenen, die gegenseitige Unterstützung und Begleitung sind der Kern der Selbsthilfe und die Grundlage zur Stärkung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen im Umgang mit den damit einhergehenden Beeinträchtigungen.

Kennzeichnend für die Selbsthilfe in Deutschland ist jedoch, dass sich örtliche Selbsthilfegruppen in nahezu allen Indikationsbereichen zu bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen zusammengeschlossen haben.

Erst dieser verbandliche Zusammenschluss macht es möglich, die Erfahrungen Einzelner strukturiert zusammenzutragen und Beratungs- und Unterstützungsangebote aller Art zu planen und umzusetzen.

Die verbandliche Selbsthilfe ist so nicht nur zu einer wichtigen Wissensplattform zu vielfältigsten Fragestellungen im Zusammenhang mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen geworden. 

Sie hat bundesweit, aber auch bis in die kleinsten Ortschaften hinein eine umfassende Beratungs- und Unterstützungsstruktur geschaffen, die in dieser Form auch gemessen an den Verhältnissen in anderen Ländern einzigartig ist.

Dabei liegt der Fokus stets darauf, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu stärken und zu achten. 

Angebote der Selbsthilfe grenzen sich somit auch von Konzepten der paternalistischen Fürsorge bewusst ab.

Die demokratische Legitimation, die im gleichberechtigten Zusammenschluss der Betroffenen begründet ist, ist auch die Grundlage dafür, dass die verbandliche Selbsthilfe zu einem wichtigen Akteur im Bereich der Politik geworden ist. Die Patientenorientierung des Gesundheitswesens und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in unserer Gesellschaft sind schlichtweg ohne eine maßgebliche Mitwirkung der Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland nicht denkbar.

Der Jahresspiegel der BAG SELBSTHILFE gibt einen Überblick über die Selbsthilfeverbände in Deutschland und über deren Handlungsfelder. Dieser Überblick kann aber stets nur eine Momentaufnahme sein, da sich die verbandliche Selbsthilfe in einem kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess befindet. Gerade unter den Rahmenbedingungen der fortschreitenden Digitalisierung unserer Gesellschaft befinden sich auch die Arbeitsformen und Angebote der Selbsthilfe in einem steten Wandel. Neue Herausforderungen für unsere Mitglieder sind stets auch ein Auftrag für uns, die Wirkkräfte des Selbsthilfeprinzips von Neuem zur Geltung zu bringen.

Politische Arbeit der BAG SELBSTHILFE 

Die BAG SELBSTHILFE vertritt die Interessen behinderter und chronisch kranker Men­schen und ihrer Angehörigen, indem sie auf Barrieren, Versorgungslücken und -brüche aufmerksam macht und entsprechende Verbesserungsvorschläge in die Diskussion einbringt. Zielrichtung der politischen Arbeit sind aber auch die Zivilgesellschaft und der einzelne Bürger, um die Öffentlichkeit für die Belange behinderter und chronisch kranker Menschen zu sensibilisieren. In diesem Sin­ne will die BAG SELBSTHILFE dazu beitra­gen, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung maßgeblich zu verbessern.

Einen besonderen Stellenwert hat hier die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon­vention (UN-BRK), insbesondere die Herstellung von Barrierefreiheit. Artikel 9 (Zugänglichkeit) der UN-Behin­dertenrechtskonvention verlangt von den Vertragsstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderung den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen sowie anderen der Öffentlichkeit bereitgestellten Einrichtun­gen und Diensten zu gewährleisten. Dieser umfassende Begriff der Barrierefreiheit ist grundlegende Voraussetzung für ihre unabhängige Lebensführung sowie eine selbst­bestimmte und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen und Inklusion.

Ein weiterer Schwerpunkt der politischen Arbeit der BAG SELBSTHILFE besteht dar­in, die Patientenorientierung im Gesund­heitswesen und der Pflege weiter voran­zubringen. Viele PatientInnen nehmen das Gesundheits- und Pflegesystem als schwer durchschaubaren Dschungel wahr; oft ist ihnen unklar, welche Rechte sie haben, auch wegen der oft komplexen Rechtslage. Die BAG SELBSTHILFE tritt insoweit dafür ein, das Gesundheitssystem transparenter aus­zugestalten, die Patientensicherheit zu erhö­hen und die Beratungsangebote für Betrof­fene und Angehörige zu verbessern, damit diese in ihren Rechten und in der Navigation durch das System gestärkt werden. Der BAG SELBSTHILFE kommt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen zu. Sie ist die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen.

Darüber hinaus setzt sich die BAG SELBST­HILFE für eine Stärkung des bürgerschaftli­chen Engagements in unserer Gesellschaft ein. Die Selbsthilfe ist eine unserer Säule der Zivilgesellschaft. Für eine verbesserte Förde­rung der Selbsthilfe treten wir ein.

Politik zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Der Koalitionsvertrag der Bunderegierung für die 20. Legislaturperiode enthält vielfältige Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention ist Richtschnur für die dringend notwendigen Reformprozesse auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft.

Insbesondere die Schaffung von Barrierefreiheit und die Verbesserung des Diskriminierungsschutzes sind wichtige Zielstellungen, die auch von der BAG SELBSTHILFE mit Nachdruck verfolgt werden.

UN-Behindertenrechtskonvention

Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE muss die Politik zur Stärkung der Teilhabe von Men­schen mit Behinderung als zentrales ge­sellschaftspolitisches Reformvorhaben in unserem Land begriffen werden. Die grund­legende Neuorientierung zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung kommt in der UN-Behindertenrechtskon­vention unmissverständlich zum Ausdruck Mit ihrer Ratifizierung am 26.03.2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Bundesrepublik Deutschland gel­tendes Recht geworden; sie bindet damit alle Träger öffentlicher Gewalt in ihren Ent­scheidungen. Damit auch die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik individuelle Rechtsansprüche aus der UN-BRK ableiten können, muss sie in nationales Recht über­führt werden. Dieser Prozess hat schrittwei­se begonnen, es bleibt aus Sicht der BAG SELBSTHILFE jedoch noch viel zu tun.

NAP-Ausschuss

Der Ausschuss im Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Begleitung der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP-Ausschuss) ist ein wichtiges Gremium, um die Weiterentwicklung der Rechte von Men­schen mit Behinderung voranzu­treiben.

Neben dem Staatenbericht der Bundes­regierung zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland steht beim NAP-Ausschuss die fortlaufende Umsetzung der UN-BRK bei den einzelnen Ressorts der Bundesre­gierung auf der Agenda. Insoweit nehmen an den Sitzungen des NAP-Ausschusses regelmäßig Vertreter aus jeweils drei bis vier Ministerien teil, die über die Aktivitäten und Entwicklungen im Zusammenhang mit der UN-BRK berichten. In den Sitzungen des NAP-Ausschusses müssen die Vertre­terinnen und Vertreter der verschiedenen Ressorts der Bundesregierung Rede und Antwort stehen, wie weit sie jeweils mit der Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gekommen sind. Dieses Vorgehen hat sich durchaus bewährt, um die Nachhaltigkeit der politischen Pro­zesse wirkungsvoll zu begleiten.

Schaffung von Barrierefreiheit

Die Herstellung von Barrierefreiheit ist ein ebenso wichtiges wie komplexes Vorhaben, um die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung am Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen.

Von der Verkehrsinfrastruktur über das Arbeitsleben, die Bildung, die gesundheitliche Versorgung, Kultur, Digitales bis hin zum Wohnen sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, um Barrieren abzubauen bzw. das Entstehen von Barrieren zu verhindern.

Bundesinitiative Barrierefreiheit

Die BAG SELBSTHILFE hat es daher begrüßt, dass mit der Bundesinitiative Barrierefreiheit unter der Federführung des BMAS eine zentrale Plattform geschaffen wurde, um die notwendigen Veränderungsprozesse voranzutreiben und zu koordinieren. Die BAG SELBSTHILFE ist neben weiteren DBR-Verbänden auch im Beirat der Bundesinitiative als einem der neu gebildeten Gremien vertreten.

Bundesprogramm Barrierefreiheit

Die Bundesregierung hat im Jahr 2021 damit begonnen, ein umfangreiches Programm zur Schaffung von Barrierefreiheit aufzulegen. Die BAG SELBSTHILFE hat als sachverstän­dige Institution an diesen Vorbereitungen mitgewirkt. In der kommenden Legislaturperiode wird es darauf ankommen, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass wichtige Anliegen der Verbände behinderter Menschen im Feld der Barrierefreiheit in dem Bundes­programm mit aufgegriffen werden.

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie des Barrierefreiheitsstärkungsgesetztes (BFSG)

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt: „Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität, beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. Dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.“ Für die Verbände behin­derter Menschen ist insoweit die Ankündigung einer Reform des BGG mit großer Hoffnung verbunden.  Bisher verpflichtet das BGG nur die Träger öffentlicher Gewalt zur Herstellung von Barrierefreiheit. Für die Menschen mit Behinderung ist jedoch sehr häufig im alltäglichen Leben nicht erkennbar, ob Güter oder Dienstleistungen von privaten Anbietern oder von öffentlichen Trägern angeboten werden.

Die BAG SELBSTHILFE wird sich in diesem Reformprozess insbesondere dafür einset­zen, dass künftig auch Private, vor allem Unternehmen mit infrastruktureller Bedeu­tung zur Gewährleistung von Barrierefreiheit verpflichtet werden, d.h. den Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge barriere- und diskriminierungsfrei gewährleisten müssen. Auch die UN-BRK lehnt zu Recht eine Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Anbietern ab.

Mit dem BFSG werden ab dem 28.06.2025 zwar erstmals gesetzliche Regelungen gelten, die für einige Branchen auch private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichten, eine generelle Verpflichtung zur Barrierefreiheit sowie deren gesetzliche Ausgestaltung steht aber noch aus. Insoweit fordert auch die BAG SELBSTHILFE, dass das BFSG als Spezialgesetz zur Herstellung von Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen des privaten Sektors auszubauen ist, insbesondere neben jeglichen Selbstbedienungs- und Bezahlterminals auch die Branchen der Postdienstleistungen, Medizinprodukte sowie Haushaltsgeräte zukünftig einbezogen werden.  

Verbesserter Diskriminierungsschutz

Menschen mit Behinderung erleben nach wie vor eine Vielzahl von Diskriminierungen in ihrem Alltag. Rund ein Viertel aller Anfra­gen bei der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes betreffen erlebte Diskriminie­rung aufgrund von Behinderung. Dies spiegelt sich auch in zahllosen Erfolgsberichten wider, die in der Selbsthilfe diskutiert werden.

Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Um behinderten Menschen ein möglichst diskriminierungsfreies Leben gleichbe­rechtigt mit anderen zu ermöglichen, wie es die UN-BRK vorschreibt, fordert die BAG SELBSTHILFE daher:

  • Eine umfassende Novellierung des Allge­meinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist erforderlich. Darin muss die Versagung angemessener Vorkehrungen, das heißt die Verweigerung von zumutbaren Barri­erefrei-Anpassungen im Einzelfall, als Dis­kriminierung definiert werden. Dies muss auch für die Privatwirtschaft gelten. Durch die Versagung wird für Menschen mit Behinderung die Teilhabe im öffentlichen Leben, bei der Arbeit und im Geschäftsverkehr erheblich eingeschränkt, dies entspricht nicht den Vorgaben der UN-BRK. 
     
  • Bei der Definition der angemessenen Vorkehrungen ist an § 7 Abs. 2 BGG an­zuknüpfen. Danach sind angemessene Vorkehrungen Maßnahmen, die keine un­verhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die im Einzelfall geeignet und erforderlich sind, um zu gewährleis­ten, dass ein Mensch mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen alle Rechte genießen und ausüben kann.
     
  • Menschen mit Behinderung werden immer wieder von Leistungen und Ange­boten ausgeschlossen - die privaten An­bieter geben als Grund pauschal mögliche Gefahren oder Schäden an, z.B. werden blinde und gehörlose Menschen oft von Fahrgeschäften auf Jahrmärkten und in Freizeitparks ausgeschlossen. § 20 AGG ermöglicht dies. Zwar sind die Vermei­dung von Gefahren und die Verhütung von Schäden als sachgerechter Grund für eine unterschiedliche Behandlung durchaus anzuerkennen.

Die BAG SELBSTHILFE fordert jedoch, dass Anbieter von Dienstleistungen bzw. Gütern konkret darlegen und begründen müssen, welche Gefahren sie sehen und welche Vor­kehrungen sie zudem getroffen haben, um behinderten Menschen gleichwohl Zugang zu den Leistungen und Angeboten zu ermöglichen, indem sie drohende Gefahren bzw. Schäden auf andere Art abwenden. Überdies darf nicht jede Gefahr den Leis­tungsausschluss zulasten behinderter Men­schen begründen, sondern nur erhebliche Gefahren für Leib und Leben. Eine unabhän­gige Stelle, vergleichbar der durch § 13 Abs. 3 BGG eingerichteten Überwachungsstelle, könnte die Überwachung und Durchsetzung dieser Regelungen unterstützen.

Ziel muss sein, dass Menschen mit Be­hinderung das Recht haben, genauso wie Menschen ohne Behinderung selbst zu ent­scheiden, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen und welche Risiken sie dafür ggf. eingehen. Ein pauschaler Leistungsaus­schluss mit Verweis auf drohende Gefahren sollte nicht (mehr) zulässig sein. Allenfalls versicherungsmathematisch fundierte Ri­siken, die die privaten Anbieter zuvor erho­ben und dargelegt haben müssen, sollten berücksichtigt werden dürfen. Zur wirksa­men Durchsetzung der Schutzrechte ist ein Verbandsklagerecht im AGG zu verankern. Antidiskriminierungsverbände und Verbän­de im Sinne von § 14 BGG sollten ein echtes Verbandsklagerecht sowie die Möglichkeit erhalten, AGG-Ansprüche von Betroffenen im Wege der Prozessstandschaft geltend zu machen. Mit der Verbandsklage und der Prozessstandschaft sollten nicht nur Dis­kriminierungstatbestände gerügt, sondern auch die Pflicht zur Barrierefreiheit sowie zur Schaffung angemessener Vorkehrungen durchgesetzt werden können.

Insoweit müssen nach dem AGG sowohl eine Unterlassungsklage, eine Klage auf Vornahme einer bestimmten Leistung/ei­nes Tuns als auch eine Fortsetzungsfeststel­lungsklage statthaft sein. Rechtsmittelfonds, wie sie aus dem Natur- und Umweltschutz­bereich bekannt sind, leisten einen wesent­lichen Beitrag, damit die Verbandsklage in der Praxis zum Einsatz kommen kann und die Verbände behinderter Menschen dieses öffentliche Interesse tatsächlich wahrneh­men können.

  • Zudem ist das AGG als Verbraucherschutz­gesetz anzuerkennen und in § 2 Unterlas­sungsklagegesetz (UKlG) aufzunehmen. Das ermöglicht Verbandsklagen nach UKlG und stärkt den Verbraucherschutz.
     
  • Die Klagefristen nach dem AGG sind über­dies zu verlängern. Bislang muss nach § 15 Abs. 4 AGG ein Anspruch auf Ent­schädigung bzw. Schadensersatz wegen Verstößen des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot binnen einer Frist von 2 Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Diese Frist ist deutlich zu kurz. Sie verhindert wirksamen gerichtlichen Schutz gegen Benachteiligungen.
     
  • Je stärker die erlebte Diskriminierung und die damit einhergehende Persönlichkeitsver­letzung, desto länger ist die Zeit, die Ge­schädigte für die Verarbeitung brauchen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten können. Hier dürfen kurze Fristen nicht den Rechtsschutz verkürzen.
     
  • Neben der Stärkung des Rechtsschutzes muss bei Verstößen ge­gen das Diskriminierungsverbot aufgrund von Behinderung nach dem AGG eine niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeit geschaffen werden. Dazu ist die Zuständig­keit der Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zu erweitern. Diese Schlichtungsstelle ver­fügt bereits über das Knowhow in Bezug auf Fragen der Barrierefreiheit und der an­gemessenen Vorkehrungen.

Förderung der Partizipation gem. § 19 BGG

Die Neufassung des Behindertengleichstel­lungsgesetzes (BGG) enthält in § 19 eine Regelung zur Förderung der Partizipation, durch die Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderun­g an der Gestaltung öffentlicher Angele­genheiten finanziell gefördert werden. Der sog. Partizipationsfonds ist ein wichtiges Element zur Stärkung der Interessenver­tretung behinderter Menschen gewor­den. Ein Förderbeirat, in dem auch die BAG SELBSTHILFE mitwirkt, diskutiert die entsprechend eingegangenen Anträge und gibt hierzu Förderempfehlungen ab. Erfreu­lich ist, dass die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag u.a. auch eine Aus­weitung des Partizipationsfonds angekün­digt hat.

Die BAG SELBSTHILFE wird die Weiterent­wicklung des Fonds weiterhin konstruktiv begleiten.

Begleitung von gesetzgeberischen Vorhaben

Die BAG SELBSTHILFE hat sich auch im Jahr 2023 in eine Vielzahl politischer Entscheidungsprozesse im Bereich der Sozialpolitik eingebracht.

Vor allem die Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes ist hier zu nennen.

Aber auch weitere Reformvorhaben – wie z.B. eine Neuausrichtung der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) einschließlich einer Novellierung der Werkstattentgelte - müssen nach Ansicht der BAG SELBSTHILFE zur Realisierung eines inklusiven Arbeitsmarktes zeitnah erfolgen und werden ebenfalls durch sie begleitet. Anzuknüpfen ist an Art. 27 der UN-BRK, wonach seit der Ratifizierung im März 2009 auch für Deutschland die staatliche Pflicht gilt, durch geeignete Schritte das Recht behinderter Menschen auf Arbeit auf Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen zu sichern sowie zu fördern. Dieser Regelungsgehalt wird auch bekräftigt durch die entsprechenden Regelungen in Art. 11 der UN-Frauenrechtskonvention sowie in Art. 23 Nr. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Auch wird die BAG SELBSTHILFE im Rahmen der laufenden Legislaturperiode das von der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigte Reformvorhaben des SGB VIII mit dem Ziel der Umsetzung einer inklusi­ven Kinder- und Jugendhilfe intensiv weiter mit begleiten. Mit dem Inkrafttreten des Kinder­und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) am 10.06.2021 sind bereits die Weichen für eine inklusive Lösung gestellt worden (1. Stufe der SGB VIII-Reform). Die Norm des § 107 SGB VIII legt die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzungsbegleitung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe fest. Ziel dieser er­neuten Reformbestrebungen ist die Zusam­menführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhil­fe bis zum 01.01.2028 mit Inkrafttreten eines neuen Gesetzes.

Deutscher Behindertenrat (DBR)

Auch im Jahr 2023 brachte sich die BAG SELBSTHILFE intensiv in die Arbeit des Deutschen Behindertenrats ein.

So wurde der Parallelbericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen des Staatenprüfverfahrens, am 29. und 30.08.2023 in Genf für die Bundesrepublik Deutschland unter der maßgeblichen Mitwirkung der BAG SELBSTHILFE erstellt.

Außerdem wurden im DBR Arbeitsgruppen in 2022 ins Leben gerufen, so unter anderem die Arbeitsgemeinschaft „Inklusives SGB VIII“ sowie die AG „AGG Reform“, an denen auch die BAG SELBSTHILFE mitwirkt. Auch die bestehende AG zur Barrierefreiheit in Arztpraxen arbeitete unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Danner zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) – mit Bezugnahme auf die seit dem 01.01.2022 in Kraft getretene KBV-Richtlinie nach § 75 VII SGB V zur Information über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte und über die Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zur Versorgung - in regelmäßigen online Sitzungen weiterhin intensiv an den Items für die Bereiche „Blindheit und Sehbehinderung“ sowie „kognitive Einschränkungen“.

Im Rahmen der bereits angelaufenen Vorbereitungen zum Global Disability Summit (GDS), welcher am 02. und 03.04.2025 als Weltgipfel für die Rechte von Menschen mit Behinderung in Berlin stattfindet, hat sich zudem aus den Reihen des DBR eine AG zum GSD 2025 gebildet, an der auch die BAG SELBSTHILFE regelmäßig teilnimmt, zumal sie auch im Jahr 2025 das DBR-Sekretariat leiten wird.

Ein Höhepunkt der politischen Arbeit der BAG SELBSTHILFE war das in dieser Legislaturperiode erstmalige Treffen am 05.12.2022 des DBR-Sprecher*innenrates mit Bundeskanzler Scholz im Bundeskanzleramt. Schwerpunkte des Gespräches waren die Umsetzung der Barrierefreiheit, die Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Behindertengleichstellungsgesetzes, der anstehende Aktionsplan zur barrierefreien Gesundheitsversorgung sowie eine dringend notwendige Ausweitung der Regelung zur Mitnahme von Assistenz im Krankenhaus.

BAR und Sachverständigenrat der Behindertenverbände

Die BAG SELBSTHILFE wirkt als maßgebli­cher Behindertenverband im Sachverstän­digenrat der Behindertenverbände der Bun­desarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Frankfurt mit. Die Aufgabe dieses Sachverständigenrates – ebenso zweiten Sachverständigenrates bei der BAR, dem der Ärzteschaft – besteht darin, die BAR in Fragen der Eingliederung der Menschen mit Behinderung und bei der Koordination zu beraten und zu unterstützen. Da der BAR nicht zuletzt durch das Bundesteilhabe­gesetz eine bedeutsame Rolle zugewiesen worden ist und die wesentlichen Akteure im Bereich der Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, Integrationsämter etc. vereint, ist die Mitwirkung und Einbringung von Stellungnahmen, Hinweisen, Kritik von Seiten der Verbände von großer Bedeutung im Hinblick auf die Interessen von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkran­kung. Der Sachverständigenrat tagt in der Regel zweimal pro Jahr.

Inklusionsbeirat

Die BAG SELBSTHILFE wirkt auch an den Sit­zungen des Inklusionsbeirates mit, der Teil der beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinde­rung angesiedelten Staatlichen Koordi­nierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK ist.

Reform der Rehabilitation im Bereich der Deutschen Rentenversicherung

Der Gesetzgeber hat die Deutsche Renten­versicherung verpflichtet, die Regelungen zur Zielsetzung von Rehabilitationseinrich­tungen, zur Zuweisung von Einrichtungen gegenüber den Versicherten, zur Vergütung der Rehabilitation und zur Qualitätsbericht­erstattung neu zu regeln.

Die BAG SELBSTHILFE hat im Jahr 2021 hier intensiv im sog. Beratergremium der Deutschen Rentenversicherung zur Erar­beitung der Regelungen mitgewirkt und da­bei die Interessen der RehabilitationskundInnen vertreten. Der Schwerpunkt der Interessenvertretung wird im Rahmen die­ses Reformprozesses vor allem darauf hin­weisen, dass die Rechte der Versicherten bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtun­gen gestärkt werden und dass das Rehabili­tationsangebot der Deutschen Rentenversi­cherung künftig die Bedarfe von Menschen mit komplexen Rehabilitationsbedarf besser abdeckt.

Gesundheitspolitik

Die BAG SELBSTHILFE vertritt die Interes­sen chronisch kranker und behinderter Menschen in zahlreichen gesundheitspo­litischen Gesetzgebungsprozessen und in einer Vielzahl fachpolitischer Gremien. Ein zentrales Anliegen der politischen Arbeit ist die umfassende Patientenorientierung des Gesundheitswesens. Einigkeit besteht an sich in der Politik, dass die PatientInnen im Mittelpunkt der Gesund­heitspolitik stehen sollen. Dennoch ist zu konstatieren, dass

  • viele medizinische Leistungen einen kon­kreten Nachweis des Patientennutzens nicht erbringen können,
  • andererseits viele PatientInnen medizi­nisch erforderliche Leistungen selbst be­zahlen oder nur mit Zu- oder Aufzahlungen erhalten.
  • viele PatientInnen keinen oder unzurei­chenden Zugang zu medizinischen Leis­tungen haben, da beispielsweise Arztpra­xen nicht barrierefrei ausgestaltet sind,
  • die Sicht der PatientInnen im Behand­lungsgeschehen vielfach nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt wird,
  • die Strukturen der gesundheitlichen Ver­sorgung und die Qualifikationen der Be­handlerInnen für die PatientInnen zumeist intransparent sind,
  • PatientInnen zunehmend Schwierigkeiten haben, zeitnah Leistungen zu bekommen, auf die sie einen Anspruch haben. So fin­den inzwischen manche PatientInnen kei­nen Hausarzt mehr, der Zugang zu Fach­ärzten dauert oft mehr als ein Vierteljahr.
  • die Patientenbeteiligung in den Gremien des Gesundheitswesens von den Patienten­organisationen weitgehend mit den Mitteln ihrer Mitglieder finanziert werden muss, obwohl die Einbindung von Betroffenen­kompetenz in die Entscheidungsstrukturen ein essentieller Baustein für die Patienteno­rientierung des Gesundheitswesens ist.

Auf den Weg zu einem patientenorientierten Gesundheitswesen

Auch im vergangenen Jahr hat sich die BAG SELBSTHILFE daher mit Nachdruck für eine echte Patientenorientierung des Gesund­heitswesens eingesetzt. Hierzu zählen die Forderungen, dass

  • möglichst alle medizinischen Leistungen so ausgestaltet werden, dass sie den Pati­entInnen nicht schaden, sondern tatsäch­lich auch nutzen. Die bestehenden Nut­zenbewertungsverfahren müssen daher weiterentwickelt werden.
  • sichergestellt ist, dass PatientInnen die erforderlichen medizinischen Leistungen aufzahlungsfrei erhalten. Insbesondere muss durch gesetzliche Maßnahmen si­chergestellt werden, dass EBM-Leistungen nicht geIGELt werden können; die derzei­tige gesetzliche Regelung ist noch zu vage und kann für Umgehungen genutzt wer­den. Beispiele wie die Knochendichtemes­sung oder das Hautkrebsscreening zeigen, dass den PatientInnen oft gesetzliche Leis­tungen vorenthalten werden bzw. dass sie zu Unrecht als Selbstzahler zur Kasse ge­beten werden.
  • über eine Stärkung der individuellen Pati­entenrechte im Arzt-Patienten-Verhältnis sichergestellt wird, dass die Patientensicher­heit auch bei allen Behandlungsentschei­dungen hinreichend berücksichtigt wird.
  • Der im Koalitionsvertrag vorgesehene  Aktionsplan aufgestellt wird, wie die in der UN-BRK geforderte Barrierefreiheit schrittweise ins Gesund­heitssystem implementiert wird.
  • die Digitalisierung im Gesundheitswesen auch dahingehend vorangetrieben wird, dass das Leistungsgeschehen im Gesund­heitswesen für alle PatientInnen transpa­renter wird.
  • die maßgeblichen Patientenorganisatio­nen nach § 140f SGB V sowohl in finanziel­ler als auch in personeller und organisato­rischer Hinsicht eine strukturelle Stärkung erfahren, damit diese auf Augenhöhe mit den Selbstverwaltungspartnern in den Entscheidungsverfahren zur Ausgestal­tung des Gesundheitswesens mitwirken können.

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Das zentrale Gesetzgebungsverfahren, das die BAG SELBSTHILFE im Jahr 2022/23 in vielerlei Hinsicht begleitet hat, war das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Hier war Konsens, dass die GKV-Finanzen unter erheblichem Druck stehen würden; aus diesem Grund bestand erhebliche Besorgnis, dass dies zu direkten Leistungseinschränkungen für Patientinnen und Patienten führen würde. Der vorgelegte Gesetzentwurf wählte nicht diesen Weg, vielmehr sollten Leistungskürzungen bei der Neupatientenpauschale bei den Vertragsärzten und Einsparungen bzgl. des AMNOG-Verfahrens für geringere Ausgaben sorgen. Insoweit hat die BAG SELBSTHILFE einerseits den Verzicht auf direkte Leistungskürzungen begrüßt, andererseits aber auf die mit den Maßnahmen verbunden Folgen für die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen und ihren Angehörigen hingewiesen. So wurde darauf hingewiesen, dass die vorgesehenen Maßnahmen zum Abbau der Neupatientenregelung mittelbar negative Auswirkungen auf das Finden eines neuen Arztes haben kann, insbesondere in Bereichen, in denen ein extremer Facharztmangel herrscht. Hier hat die Koalition noch letzte Änderungen nach der Anhörung vorgenommen, wonach Ärzte für Patienten, die über die Terminservicestellen (TSS) vermittelt werden, abhängig von der Schnelligkeit der Vermittlung Zuschläge von 100, 80 beziehungsweise 40 Prozent zur Versicherten- und Grundpauschale erhalten sollen. Fachärzte können diese Zuschläge auch abrechnen, wenn sie Patienten auf Vermittlung eines Hausarztes kurzfristig behandeln. Hausärzte erhalten für die Terminvermittlung statt zehn künftig 15 Euro.

Auch bzgl. der Reform des AMNOG-Verfahrens hat die BAG SELBTHILFE erreichen können, dass die Absenkung der Umsatzschwelle für sog. Orphan Drugs ein Stück weit abgeschwächt wurde. Hier hatte die BAG SELBSTHILFE befürchtet, dass ein solcher Schritt die durchaus allgemein gewollte Förderung von Orphan Drugs konterkarieren würde.

Auch in die Diskussion zur Einführung einer einrichtungsbezogenen und einer allgemeinen Impfpflicht hat sich die BAG SELBSTHILFE in Stellungnahmen, Anschreiben und Anhörungen intensiv eingebracht und sich hier sowohl für die einrichtungsbezogenen als auch für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren eingesetzt. Denn gerade Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen sind in besonderem Maße auf die Solidarität der anderen angewiesen; Menschen mit Krebserkrankungen oder unter immunsuppressiver Therapie können sich nicht in dem Maße wie immungesunde Menschen durch eine Impfung schützen, da bei ihnen zum Teil die Impfung nicht oder nur abgeschwächt wirkt. Obwohl die Impfung die Infektion nicht vollständig verhindern kann, so setzt sie doch das Risiko einer Infektion und einer Weitergabe herab – wie auch jüngste Studien zeigen. Hinzu kommt, dass eine allgemeine Impfpflicht das Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems verringert, da sich durch die Impfung zumeist schwerere Verläufe verhindern lassen Vor diesem Hintergrund hat sie es begrüßt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht verabschiedet wurde und gleichzeitig bedauert, dass bzgl. einer allgemeinen Impfpflicht keine Einigung zwischen den Parteien gefunden werden konnte.

Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Triage-Situation bei Menschen mit Behinderungen, zu der die BAG SELBSTHILFE zu einer Stellungnahme angefragt worden war, hat die Bundesregierung ein Gesetzgebungsverfahren einleiten müssen, welches Regelungen gegen eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen einer Triage-Situation festlegt. Hier hat sie durch Pressemitteilungen, die Teilnahme an Fachgesprächen mit dem BMG und einer Anhörung dafür eingesetzt, dass die Regelungen so gefasst werden, dass eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen aufgrund von Stereotypisierungen von Ärzten möglichst ausgeschlossen ist.

Von großer Bedeutung zur Verhinderung der Ausbreitung der Pandemie bei gleichzeitiger Sicherung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung ist ferner die Teststrategie der Bundesregierung. Die BAG SELBSTHILFE hat zu verschiedenen Fortschreibungen der TestV Stellung genommen und sich für die Belange der Betroffenen und ihrer Angehörigen eingesetzt und war zumindest für das Frühjahr hinsichtlich einer Verlängerung erfolgreich; sie konnte jedoch nicht verhindern, dass im Sommer nun die allgemeinen durchgehend kostenlosen Bürgertests von einem komplizierteren System abgelöst wurden, das bedauerlicherweise in vielen Fällen eine Kostenbeteiligung – auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen - vorsieht. Sie wird sich jedoch weiterhin für umfassende kostenfreie Testmöglichkeiten (auch in Form von PCR-Tests) für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen einsetzen, damit deren Teilhabe am öffentlichen Leben gesichert wird.

Gleiches gilt auch für die Diskussionen zu Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung, zuletzt für die sog. Herbststrategie für 2022; auch hier setzt sich die BAG SELBSTHILFE für allgemeine bundesweit geltende Maskenpflichten in Innenräumen außerhalb der Wohnung, umfangreiche Homeoffice-Regelungen und Lüftungsanlagen in Schulen ein, um die gefahrlose Teilhabe dieser Personengruppe am öffentlichen Leben zu sichern. Sie hat am Stellungnahmeverfahren sowohl hinsichtlich des Referenten- als auch hinsichtlich des Gesetzentwurfs des sog. Covid-19SchG teilgenommen und hier die Positionen der BAG SELBSTHILFE eingebracht.

Auch die Verbesserung der Versorgung und Forschung für das Long-Covid-Syndrom war ein Anliegen der BAG SELBSTHILFE, das sie in die Prozesse eingebracht hat. Hier wird es in Zukunft darauf ankommen, die Behandlung entlang der Leitlinie und die Erstattungsfähigkeit von Therapien sicherzustellen, ggf. durch Anträge beim Gemeinsamen Bundesausschuss.

Schließlich hat sich die BAG SELBSTHILFE auch dafür eingesetzt, dass Therapien gegen Covid-19 einfacher für die PatientInnen verfügbar sind. Sobald der Bund Paxlovid und Antikörpertherapien eingekauft hatte und diese an bestimmten Antikörperzentren verfügbar waren, hat sie die Verbände darüber informiert, welche Antikörperzentren nach dem RKI hierfür zuständig waren. Sie hat ihnen ferner angeraten, mit diesen Zentren ein Verfahren zu besprechen, um in Vorhinein eine schnelle Verfügbarkeit der Therapien sicherzustellen, da diese in den ersten Tagen eingeleitet werden sollen. Politisch hat sie sich für eine dauerhafte Verlängerung der monoklonale Antikörperverordnung eingesetzt und gleichzeitig die von der Bundesregierung eingeleitete bessere Distribution von Paxlovid über die Vertragsärzte begrüßt.

Letzten Endes hat sie sich auch für eine bessere und zielgerichtetere Information von PatientInnen eingesetzt. Denn gerade Menschen mit chronischen Erkrankungen benötigen nicht nur allgemeine Informationen zur Covid-19 Erkrankung, sondern spezifisch auf ihre Erkrankung zugeschnittene. So ist etwa Paxlovid bei vielen Menschen mit chronischen Erkrankungen kontraindiziert, andere Therapien sind hier vorzugswürdig.

Unabhängige Patientenberatung

Die BAG SELBSTHILFE hat sich ferner im Rahmen von Anhörungen und Gesprächen in die Diskussionen zur Neugestaltung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) eingebracht und hier vor allem darauf verwiesen, dass die Patientenorientierung des Angebots und die Unabhängigkeit von Kostenträger- und Leistungserbringerinteressen im Rahmen der Neuaufstellung sichergestellt werden muss. Es müsse gewährleistet sein, dass die Vernetzung mit der Selbsthilfe funktioniere und diese ein Mitspracherecht an der Ausgestaltung des künftigen Trägers erhalte.

Gemeinsam mit den übrigen maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten wehrte sich die BAG SELBSTHILFE gegen den zerstörerischen Versuch des GKV-Spitzenverbandes, den Aufbau der vom Gesetzgeber vorhergesehenen Stiftung als Trägerin der Unabhängigen Patientenberatung zu verhindern.

Koordination der Patientenbeteiligung

Für die BAG SELBSTHILFE war es ein harter Schlag, dass die Förderung für die Koordination der Patientenbeteiligung von Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2022 eingestellt worden war.

Daher ist es als ein großer politischer Erfolg der BAG SELBSTHILFE anzusehen, dass mit dem § 140 f Absatz 8 SGB V im Jahr 2023 eine Vorschrift geschaffen wurde, die den Aufwand für die Koordination der Patientenbeteiligung zumindest zum Teil refinanziert.

Dies war nur auf Basis einer breiten Unterstützung durch die Mitgliederverbände der BAG SELBSTHILFE zu erreichen.

Eine Stärkung der personellen, organisato­rischen und finanziellen Ressourcen der Pa­tientenvertretung im Gesundheitswesen ist aber nach wie vor dringend erforderlich. Für die Patienten­vertretung auf Bundesebene wird ferner ge­fordert, die Arbeit der SprecherInnen der Pa­tientenvertretung in den Unterausschüssen des Gemeinsamen Bundesausschuss stärker zu fördern und für angemessene Aufwands­entschädigung dieser Tätigkeit zu sorgen.

Die im Koalitionsvertrag der neuen Bundes­regierung vorgesehene Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung wird daher von der BAG SELBSTHILFE maßgeblich mit zu gestal­ten sein.

Dies gilt auch für die Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung auf der Landesebene. So hat sich die BAG SELBSTHILFEF immer wieder im Rahmen von Stellungnahmen für Verbesserungen in der Patientenvertretung auf Landesebene eingesetzt, etwa für ein Antragsrecht auf Landesebene und eine Er­weiterung des Aufgabenspektrums einer un­terstützenden Stabsstelle auf die Aufgaben der Qualitätssicherung.

Arzneimittelgesetzgebung

Patientinnen und Patienten leiden schon seit einiger Zeit erheblich unter Arzneimittellieferengpässen. Vor diesem Hintergrund hat sich die BAG SELBSTHILFE in die Diskussionsprozesse auf europäischer und nationaler Ebene intensiv eingebracht und hier die Anliegen von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen zum sog. ALBVVG und zur entsprechenden europäischen Verordnung bzw. Richtlinie eingebracht. Letztere hatte das BMG der BAG SELBSTHILFE zur Stellungnahme übersandt; neben der entsprechenden Stellungnahme ans BMG hat die BAG SELBSTHILFE diese auch in übersetzter Form über das EPF in die Diskussion eingebracht.

Gleichzeitig ging es in den Gesetzgebungsprozessen aber auch noch an einigen Stellen um die Patientenbeteiligung; hier bemängelte die BAG SELBSTHILFE an der Verordnung/Richtlinie, dass diese an vielen Stellen noch zu vage oder zu unverbindlich ausgestaltet sei, auch wenn die Verankerung einer Patientenbeteiligung im Management Board mit Stimmrecht natürlich explizit begrüßt wurde. Sie verwies insoweit auf die Regelungen beim Gemeinsamen Bundesausschuss, die in Teilen einen Steinbruch für die Normen auf europäischer Ebene bieten könnte.

Im ALBVVG wurden die Regelungen zur Patientenbeteiligung in Deutschland erfreulicherweise im Wege eines Änderungsantrages dahingehend ergänzt, dass die Finanzierung der Koordinierungsstelle auf eine bessere Grundlage gestellt wurde; insgesamt mahnt die BAG SELBSTHILFE – zusammen mit den anderen Patientenorganisationen – bereits seit Jahren eine bessere organisatorische Unterstützung der maßgeblichen Patientenorganisation an – über die sehr hilfreiche Unterstützung der Stabsstelle hinaus.

Digitalisierung des Gesundheitssystems

Die BAG SELBSTHILFE hat auch die Digitalisierung des Gesundheitssystems intensiv begleitet, zunächst mit ihrer Stellungnahme zur Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung, später dann mit Stellungnahmen zu den entsprechenden Gesetzentwürfen:

Im Referentenentwurf zum Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) hat die BAG SELBSTHILFE angemahnt, viel stärker die Perspektive der PatientInnen in die (Fort-) Entwicklung der elektronischen Patientenakte und anderen digitalen Tools einzubeziehen; gleiches gilt auch für die Maßgabe einer durchgehenden Barrierefreiheit aller Angebote. Begrüßt wurde jedoch die vorgesehene Verlängerung des Innovationsfonds; jedoch auch hier sollte nach Auffassung der BAG SELBSTHILFE die Einbeziehung von Patientenorganisationen ein Kriterium in der Frage sein, ob ein Projekt vom Innovationsfonds gefördert wird.

Im Bereich ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) hat die BAG SELBSTHILFE ebenfalls die stärkere Einbeziehung der Patientenperspektive in die Frage gefordert, wie und in welchem Umfang Patientendaten für die Forschung nutzbar gemacht werden sollen. Der Entwurf enthielt jedoch – über die Frage der Nutzung der Daten für die Forschung – auch noch Regelungen zur durchaus weitreichenden Nutzung von Patientendaten durch die Krankenkassen – an sich zum Schutz der PatientInnen, etwa bei der Feststellung von Risiken bei medizinischen Therapien. Hiergegen hat sich die BAG SELBSTHILFE allerdings mit Nachdruck gewandt, da es bereits in der Vergangenheit beim Krankengeldmanagement Strategien der gesetzlichen Krankenkassen gab, PatientInnen durch entsprechende – telefonische - Kontaktaufnahmen zu einer verringerten Inanspruchnahme zu bewegen; dies wäre dann in diesem Fall evtl. auch bei kostenintensiven, aber auch risikoreichen Therapien zu befürchten.

Interessenvertretung in weiteren Gesetzgebungsverfahren

Auch in der neuen Legislaturperiode wird die BAG SELBSTHILFE in allen Gesetzgebungs­prozessen, die die Belange ihrer Mitglieder betreffen, schriftliche Stellungnahmen abge­ben und die Anhörungen sowie in zentralen Gremien von Ministerien und Selbstverwal­tung die Positionen der Selbsthilfeorganisa­tionen chronisch kranker und behinderter Menschen mit Nachdruck vertreten. Sie wird aber auch die vielfältigen persönlichen Kon­takte nutzen und ausbauen, die zu wichtigen Entscheidungsträgern in Politik und Verbän­den bestehen, um für die Mitgliedsverbände konkrete Verbesserungen herbeizuführen oder auf den Weg zu bringen. Die Interessen­vertretung wird durch eine fortlaufende Öf­fentlichkeitsarbeit flankiert werden. Hierzu wird insbesondere die Social Media Präsenz und die Nutzung des Internetsauftritts der BAG SELBSTHILFE weiterentwickelt werden.

Pflegepolitik

Die Pflegepolitik war seit der großen Reform zur Schaffung von Pflegegraden 2017 in den letzten Jahren leider davon geprägt, dass grundsätzlich notwendige Reformen wie etwa der Sockel-Spitze-Tausch im Pflegeheim (Kostensteigerungen gehen nicht zu Lasten der Eigenanteile der Pflegebedürftigen) oder die notwendige Dynamisierung der Leistungen und des Pflegegeldes auf später verschoben wurden. Gleichzeitig wurden Regelungen geschaffen, die zu einer Erhöhung der Löhne der Pflegekräfte führten; die BAG SELBSTHILFE hatte während dieser Diskussionen in der Konzertierten Aktion Pflege immer wieder darauf verwiesen, dass grundsätzlich sinnvolle Lohnsteigerungen nicht zu Lasten der Eigenanteile der Pflegebedürftigen gehen dürften; entsprechendes gilt für den ambulanten Bereich, wo sich Betroffene immer weniger Pflegeleistungen einkaufen können, da diese erheblichen Steigerungen unterliegen. Auch der Entlastungsbetrag ist bisher nicht eingeführt, obwohl er sich nunmehr im zweiten Koalitionsvertrag befindet.

Aus diesem Grund hat die BAG SELBSTHILFE immer wieder die Einführung einer entsprechenden Pflegereform angemahnt, im Winter 2022 in einem Brief an die pflegepolitischen Sprecher der Fraktionen vor Weihnachten; dies hatte den Hintergrund, dass wohl noch vor Weihnachten die Eckpunkte einer Pflegereform zwischen den Fraktionen vereinbart werden sollten und es insoweit sinnvoll war, zu diesem Zeitpunkt ein Anschreiben zu versenden. Das im Jahr 2023 erfolgende Gesetzgebungsverfahren zum Pflege- unterstützungs- und Entlastungsgesetz hat die BAG SELBSTHILFE intensiv begleitet. Denn die inhaltlichen Punkte, deren Umsetzung die BAG SELBSTHILFE in ihrem Schreiben angemahnt hatte, wurden zwar teilweise aufgegriffen, allerdings fiel der Umfang der Verbesserungen für die Betroffenen angesichts der hohen tariflich und inflationsbedingten Kostensteigerungen deutlich zu gering aus; zudem war im Gesetzentwurf das im Referentenentwurf enthaltene Entlastungsbudget gestrichen worden. Im Ergebnis konnte die BAG SELBSTHILFE diesbezüglich im Gesetzgebungsverfahren noch leichte Verbesserungen erreichen, die jedoch leider deutlich hinter den eigentlich notwendigen Verbesserungen zurückblieben.

Ferner hat sich die BAG SELBSTHILFE auch im Rahmen des Qualitätsausschusses Pflege dafür eingesetzt, dass die Abläufe in der ambulanten und stationären Pflege für Patient*innen transparenter werden oder zumindest bleiben, etwa durch einen Papierausdruck in der ambulanten Pflege bei zunehmender Digitalisierung. Auch der Qualitätsausschuss Pflege wird in Zukunft transparenter werden, da die Sitzungen des Plenums nach den Neuregelungen nunmehr öffentlich stattfinden sollen. Die Pflegebedürftigenvertretung, der auch die BAG SELBSTHILFE angehört, hatte sich hierfür bereits vor einiger Zeit im Rahmen eines Antrags beim Qualitätsausschuss eingesetzt, der aber scheiterte. Insoweit ist die erhöhte Transparenz – nunmehr auf gesetzlichem Wege- auch ein Erfolg ihrer Arbeit.

Digitalpolitik

Die BAG SELBSTHILFE hat sich im Berichtszeitraum maßgeblich in vielfältiger Art in die zukünftige Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) eingebracht:

AG Digitalisierung

Durch den Koordinierungsausschuss der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss wurde die Arbeitsgruppe Digitalisierung gegründet. Dies geschah auf eine informelle Anfrage der gematik-Arbeitsebene, ob Vertreterinnen und Vertreter der maßgeblichen Patientenvertretungen bereit wären, Input aus ihrer Sicht zu den Anforderungen an die Telematik-Infrastruktur (TI) zu vermitteln. Neben der BAG SELBSTHILFE sind unter anderem die BAG P, die DAG SHG, ISL sowie weitere Mitglieder von Patientenorganisationen in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Die AG trifft sich regelmäßig einmal die Woche in virtueller Form.

Die erste große Herausforderung war, mit der gematik eine gemeinsame „Sprache“ zu finden. Denn Techniker, Informatiker und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gematik, die wenig Berührungspunkte mit der reellen medizinischen Versorgung insbesondere von chronisch kranken und Menschen mit Behinderungen in Deutschland haben, sollten verstehen, warum Patientinnen und Patienten an welchen Stellen, welche Erwartungen haben. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die TI entsprechend angepasst wird. Bei Rückfragen der gematik sollte die PatV verstehen, was genau gemeint ist.

Die Arbeitsgruppe verständigte sich mit der gematik auf eine Darstellung der Erwartungen an eine digitalisierte Medizin über beispielhafte Patientenreisen. Als erste Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe entstanden die Patientenreise zur leichten Erkrankung sowie die Patientenreise zur Erkrankung mit frühem Brustkrebs; diese Arbeitsergebnisse sollen veröffentlicht werden.

Selbsthilfeförderung

Die Förderung der Selbsthilfe nach § 20h SGB V ist eine wichtige Säule zur Finanzie­rung der Arbeit von Selbsthilfeorganisati­onen chronisch kranker und behinderter Menschen auf der Bundesebene.

Auch in diesem Bereich wird sich die BAG SELBSTHILFE für dringend notwendige Ver­besserungen einsetzen.

Zum einen muss das Fördergeschehen we­sentlich transparenter für die antragsstellen­den Verbände im Bereich der sogenannten Pauschalförderung ausgestaltet werden. Dort gibt es kaum Orientierung hinsichtlich der zu veranschlagenden Förderhöhen. Auch der diskriminierende Ausschluss der sogenannten Dachverbände von der Pau­schalförderung muss beendet werden.

Schließlich muss darauf hingearbeitet wer­den, dass der Zeitraum zwischen Antrags­stellung und Bewilligung erheblich verkürzt wird.

Projektarbeit

Neben der allgemeinen Verbandsarbeit und der vertieften Bearbeitung von Schwer­punktthemen setzt die BAG SELBSTHILFE auch eine Vielzahl von Projekten um. Hierbei werden insbesondere folgende Themen be­arbeitet:

  • Lernort Selbsthilfe und Selbsthilfe bewe­gen (Qualifizierungsprogramme für Selbst­hilfe-Aktive)
  • Teilhabe 4.0 – Aufklärungsmaßnahmen zur Gewährleistung digitaler Barrierefreiheit
  • Klimawandel und Selbsthilfearbeit
  • KundiG- Qualifizierung von Selbsthilfeak­tionen zur Digitalisierung im Gesundheits­wesen
  • Long Covid Reha Empowerment
    • www.selbst-verstehen.de – Erstellung laienverständlicher Musterbefundberichte
    • Stärkung der gesundheitlichen Selbsthilfe in Deutschland zur Mitwirkung im europäischen Nutzenbewertungsverfahren (Euro-HTA)
    • Selbsthilfe Migration
    • Stärkung der Gesundheitskompetenz durch Selbsthilfearbeit

Weiterführende Informationen sind auf der Projektseite der BAG SELBSTHILFE abrufbar.